Vielleicht stehst du gerade vor der Entscheidung, ob dein Kind eine Zahnspange braucht. Oder ihr seid schon beim Kieferorthopäden gewesen – und auf dem Behandlungsplan steht plötzlich ein Begriff wie „KIG 3“. Was ist KIG 3? Klingt erstmal technisch. Ist aber wichtig – vor allem, wenn es um die Frage geht: Zahlt die Krankenkasse?
Was versteht man unter „KIG“?
Das Kürzel KIG steht für Kieferorthopädische Indikationsgruppen. Dieses System wurde von den gesetzlichen Krankenkassen eingeführt, um Zahn- und Kieferfehlstellungen nach Schweregrad einzuordnen. Ziel ist eine transparente, nachvollziehbare Entscheidung darüber, wann eine Behandlung dringend medizinisch notwendig ist – und somit auch erstattungsfähig.
Welche KIG-Stufen gibt es und was bedeuten sie?
Die KIG-Skala reicht von Stufe 1 (leichte Abweichungen) bis Stufe 5 (starke bis sehr starke Fehlstellungen). Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgt in der Regel ab KIG 3.
Mit dieser Stufe ist eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen. Denn besonders schwere Fehlstellungen sind nicht nur optisch auffällig. Sie können langfristig zu Problemen beim Kauen, Sprechen oder Atmen führen. Zudem besteht das Risiko, dass sich Fehlbelastungen auf das Kiefergelenk oder sogar die Körperhaltung auswirken.
Deshalb sind eine fachkundige Diagnose und Behandlung erforderlich, um schwerwiegenden Problemen vorzubeugen.
KIG 1:
Leichte Zahnfehlstellungen ohne medizinischen Behandlungsbedarf. Die Behandlung wäre rein kosmetischer Natur.
KIG 2:
Etwas ausgeprägtere Fehlstellungen, z. B. ein leichter Engstand oder ein offener Biss unterhalb einer bestimmten Grenze. Medizinisch ist eine Behandlung nicht zwingend notwendig – sie wäre ebenfalls rein ästhetischer Natur.
KIG 3:
Mittelschwere Fehlstellungen. Ab dieser Stufe gilt die Behandlung als medizinisch notwendig. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten.
Beispiele für KIG 3:
- Offener Biss: Wenn die oberen und unteren Frontzähne beim Zubeißen keinen Kontakt haben und der Abstand mehr als 2 mm beträgt.
- Tiefer Biss: Wenn die oberen Schneidezähne die unteren um mehr als 3 mm überdecken – und dabei eventuell sogar ins Zahnfleisch beißen.
- Beidseitiger Kreuzbiss: Hierbei stehen die Seitenzähne des Oberkiefers zu weit innen oder außen, sodass sie nicht richtig auf die Unterkieferzähne treffen.
- Engstand: Wenn im Kiefer nicht genug Platz ist und sich die Zähne überlappen oder verschieben – mit einem Platzdefizit von mehr als 3 mm.
KIG 4:
Deutlich ausgeprägte Abweichungen – etwa starker Rückbiss, gravierende Bisslage-Störungen oder ausgeprägte Platzmängel.
KIG 5:
Umfasst extrem stark ausgeprägte Fälle. Etwa wenn Zähne im Kieferknochen „verlagert“ sind oder der Kiefer stark asymmetrisch gewachsen ist. Eine kieferorthopädische Behandlung ist hier unumgänglich.
Unter welchen Kriterien erfolgt die KIG Einstufung?
Für die Einstufung in einen KIG Schweregrad gibt es insgesamt 11 medizinische Ursachen- oder Befundgruppen. Sie dienen der Beschreibung, welche Art von Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegt und wie stark diese ausgeprägt ist.
- Entwicklungsstörungen des Kopfbereichs: Fehlbildungen im Mund-, Gesichts- oder Kopfbereich – z. B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalten.
- Zahnunterzahlen („Hypodontie“): Es fehlen ein oder mehrere bleibende Zähne (Nichtanlage).
- Zahndurchbruchstörungen: Zähne bleiben beim Zahnwechsel im Kiefer stecken (außer Weisheitszähne).
- Distale Bisslage: Der Unterkiefer steht beim Zusammenbeißen deutlich zurück – typischer Fall für Überbiss.
- Mesiale Bisslage: Der Unterkiefer steht beim Biss vor dem Oberkiefer – auch als „Vorbiss“ bekannt.
- Offener Biss: Beim Zubeißen entsteht vorne oder seitlich eine sichtbare Lücke – die Zahnreihen treffen sich nicht.
- Tiefer Biss: Die oberen Schneidezähne überdecken die unteren deutlich – kann zu Zahnfleischkontakt führen.
- Kreuzbiss im Seitenzahnbereich: Die Seitenzähne passen beim Biss nicht korrekt aufeinander – oft einseitig.
- Abweichung der Kieferbreite: Der Oberkiefer ist zu breit oder der Unterkiefer ist zu schmal, was zu Bissproblemen führt.
- Kontaktpunktabweichung: Die seitlichen Kontaktpunkte der vorderen Zähne stimmen nicht – meist durch Zahnverschiebungen oder Lückenbildung.
- Platzmangelsituation: Es ist zu wenig Platz für alle Zähne im Zahnbogen – z. B. bei Engständen oder gedrehten Zähnen.
Wie erfolgt die Einstufung?
Ob und in welche KIG-Stufe dein Kind fällt, kann nur eine kieferorthopädische Fachpraxis beurteilen. Bei Keep Smiling nehmen wir uns dafür viel Zeit. Wir untersuchen sorgfältig die Zahn- und Kieferstellung, nehmen digitale Abdrücke und Messungen vor – und bewerten alle relevanten Befunde nach dem KIG-System.
Liegt eine Einstufung ab KIG 3 vor, kümmern wir uns um alles Weitere. Wir erstellen den Behandlungsplan, reichen ihn bei der Krankenkasse ein und übernehmen die komplette Abwicklung. Du bekommst jederzeit volle Transparenz über Ablauf, Dauer und Kosten.
Was passiert, wenn keine KIG 3 Stufe vorliegt?
Wird Dein Kind mit KIG 1 oder 2 eingestuft, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung leider nicht. Eine Therapie ist trotzdem möglich. Beispielsweise mit einer privaten Finanzierung oder Ratenzahlung. Mit Hilfe einer Zahnzusatzversicherung für Kinder sind sogar oft auch Behandlungen unter KIG 3 abgedeckt.
Wir beraten Dich bei Keep Smiling ehrlich und individuell – auch dann, wenn es keine Kassenleistung gibt.
KIG 3-5: Welche Leistungen zahlt die Krankenkasse?
Bekommt dein Kind die Diagnose KIG 3, gilt aus medizinischen Gründen eine Korrektur als notwendig. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird diese in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Dazu gehören:
- Diagnostik und Behandlungsplanung
- Feste und/oder herausnehmbare Zahnspangen
- Regelmäßige Kontrollen
- Stabilisierung des Behandlungsergebnisses (Retentionsphase)
Die Eltern leisten zunächst einen Eigenanteil von 20 % (bzw. 10 % bei mehreren Kindern), der nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung vollständig zurückerstattet wird.
Nicht übernommen werden Wunschleistungen wie z. B. Keramikbrackets, unsichtbare Schienen (Aligner) oder Spezialdrähte – diese Kosten müssen privat getragen werden.
Private Zahnzusatzversicherung:
Wenn keine KIG 3-Einstufung vorliegt (also KIG 1 oder 2), zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht. In diesem Fall kann eine private Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein:
Sie übernimmt – je nach Tarif – auch Behandlungen unterhalb von KIG 3 sowie Komfortleistungen, die über die reine Kassenversorgung hinausgehen.
Wichtig: Die Versicherung muss vor der Erstberatung abgeschlossen sein.
Fazit
KIG 3 ist der Wendepunkt. Ab dieser Stufe übernimmt die Krankenkasse die Kosten – sofern die Behandlung medizinisch notwendig ist und rechtzeitig beginnt. Damit du auf der sicheren Seite bist, benötigst du eine praxisnahe Einschätzung und gute Beratung.
Bei Keep Smiling bekommst du beides: Eine professionelle Beurteilung, eine ehrliche Empfehlung – und Unterstützung bei der gesamten Abwicklung. Übrigens: Auch wenn schon ein Behandlungsplan vorliegt, kannst du dich für eine Zweitmeinung jederzeit an uns wenden. Wir prüfen objektiv, ob eine Behandlung wirklich notwendig ist – und welche Optionen du hast.